Die
Gelangensbestätigung
und ihre Alternativen
Der §17a UStDV
Seit Anfang 2014 müssen haben sich die Belegpflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen deutlich verschärft. Unternehmen müssen nun nachweisen, dass die Lieferung physisch “angelangt” ist.
Achtung: Ohne diesen Nachweis kann der Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht werden. Es bestehen 19% Umsatzsteuerrisiko!
Die Nachweisarten
Dieser Nachweis kann hauptsächlich durch eine Bestätigung des Erhalts vom Käufer oder über ein Beleg des Transports vom Spediteur geschehen. Hierbei müssen neben dem nennen jeder einzelnen Lieferposition weitere formelle Vorgaben beachtet werden. In Abhängigkeit der Lieferart kommen weitere Belege in Betracht:
Die wichtigsten Nachweisarten
Die folgenden Nachweisarten werden unsere Erfahrung nach am meisten genutzt. Obschon weiterer Möglichkeiten, fallen dies in der Praxis meist aus. Gilt z.B. der Frachtbrief als Nachweis in diesem Sinne, fehlt hier häufig die Unterschrift des Empfängers.
Sendungslebenslauf + Auftrag | Spediteursbescheinigung | Gelangensbestätigung | |
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Gesetz | §6a.5 UStAE Abs. 5 | §6a.5 UStAE Abs. 3 | §6a.4 UStAE Abs. 1 |
Was? | Sendungslebenslauf und Vertrag über Paketransportdienstleistungen. | Bescheinigung des Spediteurs, dass die Sendung am Zielort angelangt ist. | Bestätigung des Verbringens der Ware ins europäische Ausland durch den Käufer. |
Wie? | Dies ist die mit Abstand sicherste Methode, den Nachweispflichten nachzukommen. Hier reicht die einfache Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer, sollte dort ein Rückbezug vorhanden sein. | Diese Nachweisart bietet rechtliche Fallstricke: Hier müssen ebenfalls geeignete und eindeutige Referenzen im Versandauftrag mit angegeben werden. So ist die Angabe der Menge, der handelsüblichen Bezeichung, des Zielortes, des Empfängers und des Lieferortes entscheidend. | Der Beleg mit dem größten Risiko: Bestätigt der Käufer den Erhalt oder ist nachweisbar, dass diese Bestätigung unzweifelhaft vom Käufer stammt? Mahnungen, Prüfungen und die manuelle Verarbeitung birgen einen enorm hohen Verwaltungsaufwand. |
Kommentar: | +++ | + | - |
Die NachweismöglichkeitenÂ
Für den Fall einer innergemeinschaftlichen Lieferung könnte folgende fragen hilfreich sein:
§17a USDV im Widerspruch zu den GOBD
Während der Disussion um die Novellierung umsatzsteuerrechtlichen Verordnungen wurde versucht, den Unternnehmen entgegen zu kommen. Hierbei wurde bestimmte Vereinfachungen zugelassen. Diesen Vereinfachungen stehen allerdinges die Verschärfungen der GOBD entgegen.
§17a UStDV | vs. | GOBD |
---|---|---|
Elektronisches Original (z.B. XML-Datei) | keine leichte Lesbarkeit | |
Bestätigung per E-Mail | Nicht belegbare Datenintegrität Zusätzliches E-Mail-Archivierungssystem notwendig |
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Ausdruck (E-Mail oder Track&Trace-Protokoll) möglich | Nicht belegbare Datenintegrität | |
Unterschriftsprobe des Spediteurs bei der OFD | Für den Lieferanten nur schwer einsehbar |
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Auslagerung von HGB-relevanten Dokumenten | Keine Kontrolle und kein Zugriff auf das vollständige Belegwesen | |
Empfangsberechtigung des Empfängers | Weiterer Beleg notwendig |
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Archivierung der Belege | Nicht revisionssichere Dateiformate Verfall der Daten beim Spediteur |
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Leichte Überprüfbarkeit der Dokumente | Dokumentenzuordnung |
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